Eigentlich sollte man sich als Fußgänger darüber freuen, wenn die Stadt beschließt, einen Fußgängerüberweg zu bauen. Zumal, wenn sie sich über die Vorschriften des §26 der StVO hinausgehende Richtlinien gegeben hat, welche Bedingungen erfüllt sein müssen, damit ein Zebrastreifen eingerichtet werden kann. Eine der Bedingungen ist, dass an einem Fußgängerüberweg nur jeweils eine Fahrspur für …