U5 darf festmachen

Am Ufer des Marx-Engels-Forums, also direkt gegenüber vom Schlossplatz, dort, wo früher der Palast der Republik stand und wo bald die überflüssige Replika des Hohenzollernschlosses gebaut werden soll, bekommt die neue U-Bahn-Linie 5 offensichtlich eine Wasserhaltestelle.

U5 darf festmachen
Tafelzeichen A.7 Festmacheverbot, außer U5

So legt es jedenfalls auf den ersten Blick die Beschilderung auf der Spree, diesem innerstädtischen Teil des SOW (Spree-Oder-Wasserwegs), in Mitte nahe: Niemand darf hier sein Schiff anbinden (Festmacheverbot am Ufer auf der Seite der Wasserstraße, auf der das Tafelzeichen steht – BinSchStrO § 7.04), nur die U-Bahn-Linie 5 hat eine Ausnahmegenehmigung. Bislang war mir gänzlich unbekannt, dass die BVG auch schwimmende U-Bahnen betreibt, die gelegentlich des Festmachens bedürfen.

Des Rätsels Lösung erkennt man auf den zweiten Blick, wenn man etwas weiter nach rechts schaut: Die BVG betreibt hier ihren Bauhafen, und festmachen dürfen hier weniger die U-Bahn-Züge als die Schiffe, die Baumaterial und Maschinen für den Bau der Linie U5 anliefern und vor allem den Aushub aus der Tunnelröhre abtransportieren.

Bewerte diesen Beitrag
[Gesamt: 0, Durchschnitt: 0]

6 Antworten auf „U5 darf festmachen“

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert