Unerwünschte Mitbringsel

Die Postfiliale 21 in Moabit ist stets gut für seltsame Aushänge. Nachdem dort schon die Öffnungszeit des “24-Stunden-Bereichs” erst auf die Schalteröffnungszeiten (9½ Stunden), ein Jahr später auf 16 Stunden und wiederum ein Jahr später immerhin auf großzügige 17 Stunden beschnitten wurde, wird man nun darüber informiert, was man alles nicht mit in die Filiale bringen sollte.

Kein Fahrrad, kein Hund in der Postfilale

Dabei stelle ich mir vor, wie ein Radfahrer sein Rad in die Warteschlange mitnimmt, eine gefühlte halbe Stunde lang seinen kläffenden Hund zu bändigen versucht, um dann das Schalterpersonal in ein zehnminütiges Verkaufsgespräch über eine 60-Cent-Briefmarke zu verwickeln.


Filiale 21 der Deutschen Post

Lübecker Straße 1, 10559 Berlin

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14 Antworten auf „Unerwünschte Mitbringsel“

    1. Ich gebe zu bedenken: “Laut hessischer Hackfleischverordnung ist in einem Betrieb, in dem offene Waren (ich ergänze hier: Briefmarken) angeboten werden, ein Husten- / Spuck- / Niesschutz Vorschrift. Ein solcher Thekenaufsatz soll verhindern, das Gäste oder Kunden die Waren berühren oder sie anfassen können. Ebenso soll das darauf- husten, niesen oder spucken vermieden werden. (…)”

      Das dürfte dann analog auch für das Beleckenlassen durch Hunde gelten.

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