Brandenburgische Biotopbäume

In Brandenburg wachsen Bäume, mancherorts – wie in der schönen, grünen Uckermark – sind es sogar besonders viele. Bäume bilden, wenn sie dicht stehen, einen Wald. Wald klingt aber so gewöhnlich, darum sagen manche zu dem, was an einem Ort gemeinsam wächst und gedeiht, auch Biotop. Wenn in einem solchen Biotop in Brandenburg ein Baum wächst, kann er schon mal zum Biotopbaum werden und erhält eine schönes Schildchen mit einer Nummer darauf.

Biotopbaum Nr. 361259
Kiefer – Biotopbaum Nr. 361259

Nun ist es bei weitem nicht so, dass jeder Baum, der in einem Biotop wächst, auch ein Biotopbaum wird – zu jedem Biotopbaum gesellen sich etliche gleichsam ausgestoßene, die kein Schildchen tragen. Noch viel weniger ist es so, dass überall, wo etwas in freier Natur in Gesellschaft wächst, auch ein Biotop ist – zumindest keines, das von der brandenburgischen Wald- und Wiesenverwaltung mit Biotopbaumschildchen verziert wird.

Biotopbaum Nr. 361274
Eiche – Biotopbaum Nr. 361274

Auf der Suche danach, was denn nun ein Bioptopbaum ist, bin ich in Online-Veröffentlichungen der Brandenburger Behörden nicht fündig geworden, aber die Bayerische Landesanstalt für Wald- und Forstwirtschaft hat schon 2004 ein Merkblatt über „Biotopbäume und Totholz“ veröffentlicht. Danach bezeichnet man solche Bäume als Biotopbäume, die aufgrund ihrer Beschaffenheit eine besondere Bedeutung für Fauna und Flora haben. Oftmals sind dies gerade Eigenschaften, die eine forstliche Nutzung weniger interessant machen. Zu den Biotopbäume zählen folglich:

  • Bäume mit größeren Stammverletzungen, Stammfäulen, Pilzbefall und viel Kronentotholz
  • Bäume mit Natur- und Spechthöhlen („Höhlenbäume“)
  • Bäume mit Horsten baumbrütender Vogelarten („Horstbäume“)
  • Uralte Bäume („Methusalems“)
  • Totholz (stehend und liegend)

Die schönen Kiefern und Eichen, die ich in der Uckermark mit dieser Auszeichnung gesehen habe, werden – so die Schildchen – durch (sic) das Land Brandenburg gefördert. Die Förderung besteht darin, dass das Land einem Waldbesitzer Geld dafür zahlt, dass dieser den Alt- beziehungsweise Biotopbaum über das übliche Nutzungsalter hinaus erhält (siehe dazu auch die Ausführungen beim Nabu).

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