Ein wenig aus den Marken mitgebrachter Rost für Frau Tonaris Rost-Parade.
Ergänzung: Die Texte kann man gerade noch entziffern, wenn man das Originalbild in voller Auflösung hat und in voller Größe betrachtet:
Lungo le spiagge marine, dei laghi, gli arenili, le rive dei fiumi e degli altri corsi d’acqua, nei pressi di sorgenti, sui prati, sui pascoli, nei boschi e nelle foreste, lungo i tratti fiancheggianti le strade pubbliche o di uso pubblico e comunque sui suoli pubblici è vietato abbandonare rifiuti di qualsiasi natura …
L.R. n.52/74 – Art. 3
Nei prati, nei pascoli, nelle aree boschive e in genere negli ambienti naturali di proprietà pubblica, uso pubblico o aperti al pubblico è consentita la circolazione di autoveicoli, motoveicoli altri mezzi meccanici per esigenze produttive o di pubblica utilità …
L.R. n. 52/74 – Art. 5
Artikel 3 verbietet das Hinterlassen von Müll und passt zum Bild. Artikel 5 erlaubt die Nutzung von Motorfahrzeugen außerhalb der befestigen Straßen, wenn sie für produktive Zwecke oder aus Gründen des Gemeinwohls eingesetzt werden, und passt nicht zum Aussage des Bilds: „Für Motorradfahrer gesperrt“.
Den gesamten Text des Gesetzes zum Naturschutz der Region Marken findet man unter LEGGE REGIONALE 30 dicembre 1974, n. 52, Provvedimenti per la tutela degli ambienti naturali.
Darf man nun Fahrradfahren oder nicht? Lesen kann ich nichts – Blumen sollen geschützt werden…..
Es handelt sich beim zweiten Bild wohl nicht um ein Fahrrad sondern um ein Moped/Motorrad. Den Text habe ich entziffert und nun ergänzt, so dass du ihn jetzt auch ohne Rost lesen kannst.
Tja, ob man in Italien ein Schild aufstellt oder nicht. Machen doch eh alle was sie wollen.
Rosten verboten! Kann doch keiner lesen, sonst.
Den Text habe ich entziffert und nun ergänzt, so dass du ihn jetzt auch ohne Rost lesen kannst.
Inzwischen gehört das Schild – bei aller Liebe zum Rost – wohl auch auf den Müll. Nur, der darf da ja nicht gelagert werden. 😉