Am Berlin-Spandauer Schifffahrtskanal (BSK) fahre ich des öfteren mit dem Fahrrad entlang. Der Weg am nördlichen Ufer ist Teil des Radfernwegs EuroVelo7 und des Radwegs Berlin-Kopenhagen. Dank weitestgehend glatter Wegdecke lässt es sich hier sehr gut mit dem Rad fahren, nur ab und an haben Baumwurzeln den Asphalt etwas angehoben. Die Strecke liegt abseits des Straßenverkehrs zu großen Teilen zwischen Kanal und Kleingartenkolonien und ist vor allem im Sommer sehr grün.
Was mich aber jedesmal wundert, ist der Ansatz zur Baumpflege, den die zuständige Behörde – wohl das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt (WSA) Spree-Havel – hier pflegt: „Störende“ Bäume sind der Krone beraubt und nur noch der Stamm steht, auf ein paar Meter eingekürzt. Bei einigen Bäumen wurde zudem rundum gürtelartig die Rinde abgetragen, offensichtlich um zu verhindern, dass der Baum wieder austreibt.
Nachtrag 15.6.2022
Auf meine Anfrage nach den Gründen für dieses Vorgehen hat das WSA Havel-Spree umgehend geantwortet:
Seit 2011 haben wir als WSA Spree-Havel in Zusammenarbeit mit der BFG (Bundesanstalt für Gewässerkunde), der Berliner Senatsverwaltung, dem BUND, der Berliner Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz e.V., dem Landesdenkmalamt und dem Landesbeauftragten für Naturschutz und Landschaftspflege im Hause der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung einen Unterhaltungsplan ausgearbeitet.
Anhand des Unterhaltungsplans werden Qualitätsstandards für die Berücksichtigung ökologischer Belange an Bundeswasserdstraßen vorgegeben.
Als Grundlage für die Formulierung der Unterthaltungsziele zur Berücksichtigung ökologischer Belange wurde eine flächendeckende Biotopkartierung durch ein Ing.-Büro mit Erfassung der Biotope, der Flora und Fauna durchgeführt. Die von Ihnen genannten “zurückgestutzten, gekappten Bäume” sind Bestandteil der Maßnahmen nach dem o.a. Unterhaltungsplan.
Bei den Maßnahmen zur Erhaltung der Verkehrssicherungspflicht werden gem. der Baumschutzverordnung von Berlin, des Vermeidungs- und Minimierungsgebotes gem. § 15 BNatSchG, des § 39 und 44 BNatSchG: Belassen von Totholz, soweit die Verkehrssicherungspflicht nicht entgegen steht, vorzugsweise Kappen und habitusgerechtes Zurückschneiden statt Fällen von Bäumen.
Somit stellen diese Bäume einen Lebensraum für Specht, Fledermäuse, Insekten und Kriechtiere dar.
Hi, ich bin dort auch gerne unterwegs. Das mit den Wurzeln ist mir auch schon aufgefallen, das mit den Baumstümpfen noch nicht. Vielleicht hat ja das eine mit dem anderen zu tun. Schreib doch mal ans Wasser- und Schiffartsamt. Ist ja eine Bundesbehörde, die muss antworten.
Schönen Sommer
Wünscht
Rolf
Danke für die Anregung. Ich habe jetzt beim WSA nachgefragt:
Ich gehe davon aus, dass Sie auch für die Bäume zuständig sind, die am Ufer des BSK stehen, denn immer wieder findet sich ein Schild, dass darauf hinweist, dass hier Eigentumsrechte des WSA vorliegen. Ich finde es eigenartig, wie Bäume dort gekappt werden und nur 2, 3 oder 4 Meter Stamm stehen bleiben (siehe auch: https://vilmoskörte.de/2022/06/12/merkwuerdige-baumpflege-am-berlin-spandauer-schifffahrtskanal/). Welchen Grund gibt es dafür, dass Bäume so zurückgestutzt werden, statt sie ganz zu entfernen?
Das WSA hat bereits zwei Tage nach meiner Anfrage geantwortet, siehe Nachtrag im Beitrag.
Ich weiß nicht mehr wirklich, aber es gibt einen Grund. Vor Jahren wurde der Umgang mit dem Ufer in einer großangelegten Fachdebatte mit Naturschützern und dem WSA besprochen. Auf jeden Fall erinnere ich noch, dass Bäume, wie Robinien entfernt werden sollen und standortgerechte neu angepflanzt.
Wir haben im B-Laden ein paar dicke Ordner – ich versuche mal hinterherzurecherchieren oder komm mal vorbei!
Ein typischer Vilmoskörte-Beitrag: lustig und schön.
Ich habe heute was rausgesucht. Wir haben im B-Laden ein Protokoll von 2 Begehungen am BSK mit dem Baumbiologen Barsig. Das war schon 2012. Er erklärte (auch mit Fotos im Protokoll) an welchen Bäumen die „Kappung und Ringelung“ gut gemacht wurde und an welchen nicht. Es sollen pilzbefallene Bäume wegen der Verkehrssicherungspflicht auf diese Weise behandelt werden und dadurch, dass die Stämme stehen bleiben, können Nisthöhlen für Höhlenbrüter entstehen – auch wenn das für Spaziergänger*innen nicht so schön aussieht. Außerdem sollen nichtheimische Bäume wie Robinien und Hybrid-Pappeln „geringelt“ werden, heimische wie Weiden und Erlen begünstigt. Das ganze ist aber kompliziert, denn es wäre z.B. bei Robinien wichtig, dass bereits junge Bäume (z.B. Stiel-Eichen) in der Nähe der geringelten Robinie wachsen. Wenn das nicht der Fall ist, dann treiben nur jede Menge neue Robinien aus den Wurzeln aus. Es gibt auch die Empfehlung einheimische Bäume nur zu kappen und nicht zu ringeln …. usw.
Komm ruhig mal vorbei und schau dir die Beispielfotos in dem Bericht an! Die sind aber nicht so gut, wie Deine – Kopiequalität!
Ich erkenne auch nicht alle Baumarten auf Deinen Fotos. Es kommt mir aber so vor, als ob sich die Baumpfleger so ungefähr an die vor 10 Jahren festgelegten Empfehlungen gehalten hätten.
Danke für die Ergänzungen. Das deckt sich doch weitgehend mit der Antwort des WSA, die ich inzwischen erhalten habe (siehe Nachtrag im Beitrag).
Das mit dem Totholz als Lebensraum überzeugt mich schon, denn wenn mal im Wald die umgefallenen Bäume betrachtet, dann finden sich darin wirklich viele Lebewesen. Vor allem Insekten, aber Pilze sind ja auch Lebewesen 😉